6.11.2023 – AG Steinfurt: Kein Abzug „Neu für Alt“ bei Beschädigung eines 12 Jahre alten Garagentores

AG Steinfurt vom 17.8.2023, Az. 21 C 371/23

Ein Autofahrer fuhr in das Garagentor des Geschädigten. Das Garagentor wurde durch den Unfall völlig zerstört und war nicht reparabel. Das Tor war in eine Scheune eingebaut worden, die als Garage diente und welche zwischen 1930 und 1940 errichtet worden war.

Der Geschädigte ließ einen Kostenvoranschlag fertigen, aus dem sich eine Schadensumme von ca. 4.200,- € ergab. Diesen Betrag forderte er von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Diese verweigerte die Zahlung der vollen Summe. Ihrer Meinung nach müsse ein Abzug neu für alt vorgenommen werden. Das beschädigte Tor sei bereits 12 Jahre alt gewesen und somit entsprechend abgenutzt. Daher sei lediglich ein Betrag von ca. 2.700,- € zu erstatten. Der Abzug basiere auf dem geschätzten Alter des beschädigten Tores von 10 Jahren und der durchschnittlichen Lebensdauer eines Garagentores von 35 Jahren.

Die Sache ging vor Gericht, nachdem die Versicherung lediglich den gekürzten Betrag gezahlt hatte.

Das Amtsgericht Steinfurt gab dem klagenden Geschädigten Recht.

Grundsätzlich könne zwar ein Abzug neu für alt gegeben sein, da der Geschädigte nicht bessergestellt werden soll, als er vor dem Unfallereignis stand. Dieser Abzug sei aber nicht in jedem Fall gerechtfertigt, in dem eine ältere Sache durch eine neue ersetzt werde.

Es müssen vielmehr drei Voraussetzungen gegeben sein.

Der Geschädigte müsse vor allem einen messbaren Vermögensvorteil erlangt haben, der sich für ihn wirtschaftlich günstig auswirkt. Die Anrechnung dieses Vorteils muss mit den Grundsätzen des Schadenersatzrechts vereinbar sein und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten.

Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Es sei schon kein messbarer wirtschaftlicher Vorteil gegeben gewesen. Das Garagentor hätte voraussichtlich die Lebensdauer der Scheune erreicht. Bei Gebäuden wird von einer durchschnittlichen Lebensdauer von ca. 100 Jahren ausgegangen, diese wäre dann im Jahr 2040 erreicht gewesen, bis dahin hätte das Garagentor wohl funktioniert. Einen Gebrauchtmarkt für Garagentore, der eine zuverlässige